Trauerbegleitung


1.) Fachstellen
2.) Selbsthilfe
3.) Beratungsstellen
a.) spirituelle Beratung
b.) psychologische Beratung

4.) Bestattungsunternehmen

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1.) Fachstellen

Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod

Information und Beratung für Fachpersonen und betroffene Eltern
Postfach 480, 3000 Bern 25; Fax 031 333 33 62 ; fachstelle@
fpk.ch; www.fpk.ch; Info-Telefon 031 333 33 60: Mo ­ Fr 8:30 ­ 10:00 Uhr

Verein zur Förderung einer professionellen Beratung und Begleitung bei Fehlgeburt und perinatalem Kindstod, Fachstelle FPK
Postfach 480, 3000 Bern 25;
verein@fpk.ch; www.fpk.ch; PC 30-708075-5

für direkten Link zum aktuellen Flyer bitte hier klicken

 

Kurzinfo:
Förderung einer professionellen Beratung und Begleitung bei Fehlgeburt und perinatalem Kindstod - Information und Beratung für Fachpersonen und betroffene Eltern

Vermittlung von Fachpersonen und Selbsthilfegruppen in der ganzen Schweiz; Coaching und Weiterbildung für Fachpersonen aus verschiedenen Disziplinen sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit

  • Weil in der Schweiz jeden Tag ein Kind tot zur Welt kommt und ebenso viele Neugeborene in ihrem ersten Lebensmonat sterben.
  • Weil jede vierte Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche durch Fehlgeburt endet.
  • Verein zur Förderung einer professionellen Beratung und Begleitung bei Fehlgeburt und perinatalem Kindstod
  • Damit betroffene Eltern in einer solch unerwarteten Situation hilfreiche Begleitung und Unterstützung erhalten. 
  • Damit in den wenigen zur Verfügung stehenden Tagen mit dem Kind nichts versäumt wird, was später nicht mehr nachgeholt werden kann. 
  • Damit Spätfolgen für die betroffenen Eltern, ihre Gesundheit, ihre Partnerschaft, Geschwisterkinder und ganze Familiensysteme vermieden werden können.
  • Damit Fachpersonen bei Fehl- und Totgeburt strukturelle Unterstützung erhalten.
  • Damit Fachpersonen einen guten Umgang mit ihrer eigenen emotionalen Betroffenheit finden.
  • Damit keine Überforderungssituationen entstehen, die für die Betreuenden massiv belastend und gesundheitsschädigend sind. 
  • Damit praktische und rechtliche Fragen rund um Fehlgeburt und perinatalen Kindstod, wie zum Beispiel Bestattungsmöglichkeiten, Mutterschaftsurlaub bei verstorbenem Kind etc. befriedigend gelöst werden. 
  • Damit der Tod von Kindern während der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt kein Tabu bleibt.